
Werden Sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht und nutzen Sie Fördermöglichkeiten
Mit neuen Wärmegesetzen wollen Bund und Länder Haus- und Wohnungsbesitzer dazu anhalten, einen größeren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Bei Neubau und Sanierung sind daher einige neue Vorgaben zu beachten, die mit uns, als Ihrem Partner, einfach und ökologisch zu erreichen sind. Dabei nehmen wir alles in eine Hand und garantieren die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen.
Nutzen Sie zudem die attraktiven Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für Ihren Anschluss an die Fernwärme. Auch einige Länder und Gemeinden bieten spezielle Förderprogramme an. badenovaWÄRMEPLUS berät Sie auch hier umfassend.
Gesetzliche Regelungen bei Neubau oder Heizungsmodernisierung
EnEV (Energieeinsparverordnung)
Bei Neubau
- Definiert Grenzwerte für Jahresprimärenergiebedarf für Neubau
- Anlagentechnik kann mit baulichem Wärmeschutz verrechnet werden
- Bei Neubau Verpflichtung zur Teilnutzung erneuerbarer Energien
Bei Heizungsmodernisierung
- Tausch aller Heizkessel, die vor dem 01.01.1987 installiert wurden (Stand 01.01.2017)
- Kesseltausch nach 30 Jahren zwingend
Erfahren Sie mehr über die Energieeinsparverordnung (EnEV) .
EWärmeG (BW) (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) seit 01.07.2015
Bei Neubau
- Gesetzlich geforderter Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden von 15 Prozent
- Erstmals auch Nichtwohngebäude wie Industrieanlagen, Gewerbebetriebe, Schulen, Krankhäuser, etc betroffen.
Bei Heizungsmodernisierung
- Gesetzlich geforderter Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden von 15 Prozent
- Erstmals auch Nichtwohngebäude wie Industrieanlagen, Gewerbebetriebe, Schulen, Krankhäuser, etc betroffen.
- Mögliche Ersatzmaßnahmen: Kraft-Wärme-Kopplung >50% aus Wärmenetz oder „Sanierungsfahrplan“ durch Energieberater
Erfahren Sie mehr über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) .
Die Möglichkeiten sind in folgender Tabellengrafik vereinfacht dargestellt:

Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge im Bereich der Fernwärmeversorgung betreffen, verpflichtet sich die badenovaWÄRMEPLUS GmbH & Co. KG, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl teilzunehmen.
Im Falle eines Streits kann somit bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl ein Schlichtungsverfahren beantragt werden.
Werden Sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht
Wir unterstützen Sie dabei gerne:
