• Windpark Linach

    Südöstlich von Furtwangen im Schwarzwald, auf dem Höhenrücken Oberlinacher Höhe – Sommersberg, sind drei Windenergieanlagen in Planung. Durch die dort zukünftig installierte Leistung können die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen Furtwangen, Vöhrenbach, Gütenbach, Unterkirnach, Triberg und Schönwald mit regionalem Grünstrom versorgt werden.

    36

    Millionen Kilowattstunden jährlich

    25.000

    versorgte Personen jährlich

    15.200

    Tonnen CO2 jährlich eingespart

    Die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen wird 2027 erwartet.

    Die Planungsfläche wurden von den Gemeinden Furtwangen, Gütenbach und Vöhrenbach für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans für Windkraft untersucht. Die Projektfläche Oberlinacher Höhe/Sommerberg erwies sich nach der Analyse aller Kriterien als am geeignetsten. Facetten wie beispielsweise Abstände zu Wohnbebauung oder natur- und artenschutzrechtliche Belange spielen hierbei eine Rolle.

    Der Standort zählt mit seiner gemessenen Windgeschwindigkeit zu einem der besten Windstandorte im Südschwarzwald und bietet zudem passende Bedingungen für die Windenergie.


    Bau des Windparks Linach

    Juni 2023

    Eine erste Bürgerinformationsveranstaltung zur möglichen Bürgerbeteiligung am Projekt hat stattgefunden. Diese wurde durch die Städte Furtwangen und Vöhrenbach durchgeführt.

    Mehr dazu lesen Sie in der Präsentation der Bürgerinformationsveranstaltung und in dem Protokoll zur Bürgerinformationsveranstaltung.

    Frühjar 2023

    Natur- und artenschutzrechtliche Gutachten wurden am Standort gestartet.

    Februar 2023

    badenovaWÄRMEPLUS wird Teil der lokalen Projektgesellschaft des Windparks Linach ("Siventis") und wird mit der weiteren Planung und Projektierung des Windparks beauftragt.

    2013-2015

    Die aktuelle Planungsfläche wird im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans „Windkraft“ durch die Projekt-Kommunen Furtwangen im Schwarzwald, Gütenbach und Vöhrenbach als mögliche Windkraftkonzentrationszone vorgeschlagen. Nach Prüfung sowie Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Fläche als eine von drei Eignungsflächen in die endgültige Entwurfsfassung übernommen.