Förderung von Fernwärme und gesetzliche Anforderungen

Nutzen Sie die vielfältigen Förderungen für Fernwärme und werden Sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht.
Die Wärmegesetze von Bund und Ländern halten Haus- und Wohnungsbesitzer dazu an, einen größeren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Bei Neubau und Sanierung sind daher einige Vorgaben zu beachten. Mit uns als Partner erfüllen Sie ganz einfach die gesetzlichen Anforderungen und tragen maßgeblich zum Klimaschutz bei. Wir nehmen Ihre Wärmeversorgung in die Hand und garantieren die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen.
Fördermöglichkeiten für Fernwärme
Nutzen Sie die attraktiven Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für Ihren Anschluss an die Fernwärme. Auch einige Länder und Gemeinden bieten spezielle Förderprogramme an. Wir beraten Sie gerne umfassend zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. Das ist gut für Ihren Geldbeutel, spart Zeit und freut die Umwelt!
Förderprogramme & gesetzliche Regelungen bei Neubau oder Heizungsmodernisierung
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Die energetischen Anforderungen an Gebäude sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.
- Der Bund fördert Ihre Investitionen in eine neue Heizung mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Wichtigste Anlaufstellen auf Bundesebene sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
- Bei der Sanierung oder Modernisierung einer Heizung hat der Gesetzgeber seine Hausaufgaben gemacht. Seit Juli 2021 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – zu der auch die Förderung eines Fernwärmeanschlusses zählt – vollständig vereinheitlicht. Einen umfassenden Überblick über alle Förderungen liefert die Förderdatenbank des Bundes.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können attraktive Förderungen für einen Fernwärmeanschluss in Anspruch genommen werden.
- Eine Übersicht zum Vorgehen der Förderantragstellung finden Sie unter Information zur Förderantragstellung.
- Ihr Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Zeitpunkt, an dem Sie einen Vertrag über Wärmelieferung abgeschlossen haben. Planungsarbeiten dürfen vor der Antragsstellung erbracht werden.
- Antworten auf häufig gestellte Fragen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie hier.
EWärmeG (BW) (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) seit 01.07.2015
Bei Neubau
- Gesetzlich geforderter Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden von 15 Prozent
- Erstmals auch Nichtwohngebäude wie Industrieanlagen, Gewerbebetriebe, Schulen, Krankhäuser, etc betroffen.
Bei Heizungsmodernisierung
- Gesetzlich geforderter Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden von 15 Prozent
- Erstmals auch Nichtwohngebäude wie Industrieanlagen, Gewerbebetriebe, Schulen, Krankhäuser, etc betroffen.
- Mögliche Ersatzmaßnahmen: Kraft-Wärme-Kopplung >50% aus Wärmenetz oder „Sanierungsfahrplan“ durch Energieberater
Erfahren Sie mehr über das
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG).
Die Möglichkeiten sind in folgender Tabellengrafik vereinfacht dargestellt:

Technische Anschlussbedingungen für Fernwärme
Für die Versorgung aus unseren Fernwärmenetzen gelten die folgenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB):
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten und werden Sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht
Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie umfassend rund um Förderung und gesetzliche Anforderungen. Informieren Sie sich einfach telefonisch oder schreiben Sie uns eine E-Mail an waerme@badenova.de
Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge im Bereich der Fernwärmeversorgung betreffen, verpflichtet sich die badenovaWÄRMEPLUS GmbH & Co. KG, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl teilzunehmen.
Im Falle eines Streits kann somit bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. , Straßburger Straße 8, 77694 Kehl ein Schlichtungsverfahren beantragt werden.